| Beitragsordnung (Stand: 01/2009) |
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§ 1 Mitgliedsbeiträge
§ 2 Probemitgliedschaft Für zeitlich begrenzte Kurse kann eine Probemitgliedschaft angeboten werden. Diese gilt für höchstens 6 Monate und endet automatisch zum jeweiligen Halbjahresende. Die Probemitgliedschaft kann auf Antrag jederzeit in eine ordentliche Mitgliedschaft umgewandelt werden. Die Höhe des Beitrages wird auf Vorschlag des zuständigen Abteilungsleiters vom Präsidium festgelegt. § 3 Zusatzbeiträge Für besonders kosten- bzw. betreuungsintensive Kurse können von den Mitgliedern Zusatzbeiträge erhoben werden. Deren Höhe wird auf Vorschlag des zuständigen Abteilungsleiters vom Präsidium festgelegt. Info Probemitgliedschaft - (Stand 07/2006): Kosten pro Halbjahr: Teilnahme an einem Kurs: 30,- € Teilnahme an mehreren Kursen: 40,- € Für Kinder/Jugendliche gibt es bei der Probemitgliedschaft keine Ermäßigung! |
Beitragsordnung

